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   LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 2-13 S 88/17   

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https://dejure.org/2018,16184
LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 2-13 S 88/17 (https://dejure.org/2018,16184)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.06.2018 - 2-13 S 88/17 (https://dejure.org/2018,16184)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 2-13 S 88/17 (https://dejure.org/2018,16184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so schonend wie möglich erfolgen. Zur Bestimmtheit eines Sanierungsbeschlusses.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Rederecht eines Wohnungseigentümers auf der Versammlung/ Keine Delegierung von Auftragsvergaben auf den Beirat/ Sanierungsbeschluss muss bestimmt sein; §§ 21, 23, 27 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung des Rederechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rederecht auf Wohnungseigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Redezeit in einer Eigentümerversammlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Maulkorb für WEG-Eigentümer rechtens sein?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung des Rederechts eines Wohnungseigentümers auf Versammlung nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - Schonende Beschränkung des Rederechts

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmtheit von Sanierungsbeschlüssen (IMR 2018, 1089)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkung des Rederechts in der Eigentümerversammlung? (IMR 2018, 337)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 871
  • NZG 2018, 989
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss im Rahmen der Klagebegründung der Kläger den wesentlichen Kern des tatsächlichen Lebenssachverhaltes, der die Anfechtungsklage stützen soll, beschreiben (BGH NJW 2009, 999; BGH NJW 2009, 2132; BGH NJW 2012, 1434).

    Die Begründungsfrist des § 46 Abs. 2 WEG soll bewirken, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und auf Grund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (BGH NJW 2009, 999 [BGH 16.01.2009 - V ZR 74/08] ; BGH NJW 2009, 2132 [BGH 27.03.2009 - V ZR 196/08] ; BGH NJW 2012, 1434 [BGH 17.02.2012 - V ZR 251/10] ).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss im Rahmen der Klagebegründung der Kläger den wesentlichen Kern des tatsächlichen Lebenssachverhaltes, der die Anfechtungsklage stützen soll, beschreiben (BGH NJW 2009, 999; BGH NJW 2009, 2132; BGH NJW 2012, 1434).

    Die Begründungsfrist des § 46 Abs. 2 WEG soll bewirken, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und auf Grund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (BGH NJW 2009, 999 [BGH 16.01.2009 - V ZR 74/08] ; BGH NJW 2009, 2132 [BGH 27.03.2009 - V ZR 196/08] ; BGH NJW 2012, 1434 [BGH 17.02.2012 - V ZR 251/10] ).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss im Rahmen der Klagebegründung der Kläger den wesentlichen Kern des tatsächlichen Lebenssachverhaltes, der die Anfechtungsklage stützen soll, beschreiben (BGH NJW 2009, 999; BGH NJW 2009, 2132; BGH NJW 2012, 1434).

    Die Begründungsfrist des § 46 Abs. 2 WEG soll bewirken, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und auf Grund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (BGH NJW 2009, 999 [BGH 16.01.2009 - V ZR 74/08] ; BGH NJW 2009, 2132 [BGH 27.03.2009 - V ZR 196/08] ; BGH NJW 2012, 1434 [BGH 17.02.2012 - V ZR 251/10] ).

  • AG Friedberg (Hessen), 31.05.2017 - 2 C 1076/16

    Haftung der Verwaltungsbeiräte kann beschränkt werden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) vom 31.05.2017, Az. 2 C 1076/16 (23), unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das Amtsgericht (ZWE 2018, 138) hat die Klage abgewiesen.

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Ein Beschluss muss hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein, so dass bei objektiv-normativer Auslegung erkennbar ist, was Gegenstand der Beschlussfassung ist und vom Verwalter (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG) umzusetzen ist (vgl. nur BGH NZM 2013, 582; BGHZ 139, 288).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Ein Beschluss muss hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein, so dass bei objektiv-normativer Auslegung erkennbar ist, was Gegenstand der Beschlussfassung ist und vom Verwalter (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG) umzusetzen ist (vgl. nur BGH NZM 2013, 582; BGHZ 139, 288).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Entsprechendes gilt auch für den Fall der Anfechtbarkeit, auch im Verhältnis zweier Beschlüsse (BGH NJW 2012, 2648; OLG Köln ZMR 2008, 70).
  • OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07

    Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Jedoch herrscht weiterhin Einigkeit darüber, dass es sich bei dem Rederecht in der Versammlung um ein elementar wichtiges Recht des einzelnen Eigentümers handelt (OLG München ZWE 2008, 34; vgl. auch Müller ZWE 2018, 140).
  • LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    Es muss in der Regel genau erkennbar sein, welches konkrete Angebot hinsichtlich einer Sanierungsmaßnahme angenommen werden soll (LG Hamburg Urt. v. 2.3.2011 - 318 S 193/10).
  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 134/65

    Frist zur Anfechtung bei Stimmrechtsmissbrauch in Gesellschafterbeschlüssen einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur aktienrechtlichen Vorschrift des § 246 AktG muss wenigstens die Angriffsrichtung innerhalb der Begründungsfrist festgelegt sein (BGH NJW 1966, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65] ).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

  • OLG Köln, 04.01.2007 - 16 Wx 232/06

    Teilunwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung

  • LG Dortmund, 28.02.2013 - 11 S 232/12

    Rechtsschutzbedürfnis trotz eigener Zustimmung gegeben?

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2003 - 5 W 11/03

    Teilnahmerecht eines Bevollmächtigten eines Wohnungseigentümers an der

  • AG Koblenz, 18.05.2010 - 133 C 3201/09

    Begrenzung des Rederechts in der WEG-Versammlung

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16

    Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

    d) Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass bei mehreren aufeinander bezogenen Beschlüssen der Rechtsgedanke des § 139 BGB auch im Verhältnis der Beschlüsse zueinander greife (so LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018 - 2-13 S 88/17, ZWE 2018, 366, Rn. 27 bei juris), kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass im Falle zweier getrennter Beschlüsse über die Beauftragung kostenauslösender Maßnahmen und deren Finanzierung stets beide Beschlüsse gemeinsam angefochten werden müssten.

    Wurde ein solcher Beschluss ebenfalls angefochten, so ist er infolge der Ungültigerklärung des Finanzierungsbeschlusses ebenfalls für ungültig zu erklären (so auch BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14 -, BGHZ 207, 99-114, Rn. 48 bei juris; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018 - 2-13 S 88/17, a.a.O.).

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    erkannt hätten (so auch LG Frankfurt, NZM 2018, 871 ff. zum Verhältnis Sanierungs-/Finanzierungsbeschluss).
  • AG Friedberg (Hessen), 16.05.2018 - 2 C 1072/16

    WEG - Anfechtung Wohnungseigentümerbeschlüsse Instandsetzung

    Wie das LG Frankfurt (Main) in seinem in dem sich in der Berufung befindlichen Parallelverfahren mit Beschluss vom 06.12.2017 (2-13 S 88/17) ausgeführt hat, folgen die Beschlüsse über die Sanierungsarbeiten selbst dem Schicksal des Beschlusses über die Finanzierung, weil es bei der Aufhebung des Finanzierungsbeschlusses an einer Finanzierungsgrundlage der beschlossenen Sanierung fehlen würde.
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